Hundeschule Bindungssache
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AGB
§1 Geltung der AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge des Kunden mit Hundeschule Bindungssache (im Folgenden Bindungssache genannt), Inh. Laura Baierlein, Ringstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i. d. OPf. . Sie müssen bei Anmeldung gelesen und akzeptiert werden, gelten aber spätestens ab Teilnahme, bzw. Beginn des Workshops, Seminars, des Kurses, des Sonderevents oder Trainingsgruppe als akzeptiert. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Bindungssache schriftlich bestätigt werden.
§2 Vertragsgegenstand
Die Leistungen von Bindungssache umfassen Gruppenstunden (Mantrailing Training) und Veranstaltungen (z.B. Sonderevents, Seminare, Workshops, Kurse) und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der veröffentlichten Angebote (Flyer, Homepage, Verteiler). Diese Leistungen werden vertraglich vereinbart und sind bindend. Bindungssache als Veranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Trainingsangaben bzw. Veranstaltungsangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt des Trainings bzw. der Veranstaltung informiert wird. Die Wahl des Trainingsortes obliegt allein Bindungssache. Ebenfalls vorbehalten sind notwendige, kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen.
§3 Anmeldung und Vertragsschluss
- Mit der Buchung einer Veranstaltung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde / Teilnehmer, sofern ein Platz vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt sodann verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden / Teilnehmer zustande.
- Bindungssache behält sich vor, auch aus anderen Gründen als die überschrittene maximale Teilnehmerzahl Teilnehmern die Teilnahme zu verweigern. Dem Kunden / Teilnehmer müssen hierfür keine Gründe mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Training oder einer Veranstaltung besteht nicht.
- Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben worden ist, ist Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Bindungssache berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der bereits entrichtete Kurs- / Seminarpreis an den Teilnehmer zurück zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme an den von Bindungssache durchgeführten Trainings sowie Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist: Der angemeldete Hund muss während der Teilnahme den obligatorischen Impfschutz haben, frei von ansteckenden Krankheiten sein, behördlich gemeldet sein und über eine ausreichende Tierhafterhaftpflichtversicherung verfügen.
- Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes, chronische Krankheiten oder Leistungseinschränkungen vor Beginn des Trainings /der Veranstaltung mitzuteilen.
- Halter mit Hunden ohne Negativzeugnis nach Kategorie 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sowie Halter von illegal eingeführten und gehaltenen Hunden sowie von Hunden der Kategorie 1 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind mit ihren Hunden von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Für alle Mantrailingteilnehmer ist das Tragen einer Warnweste und für den Hund eine angemessene Kennzeichnung (z.B. Warnleuchte / Warnweste / Kenndecke) verpflichtend.
- Hunde sind an der Leine zu führen und Hunde, die gerade nicht trainiert werden, sind im Auto sicher zu verwahren.
- Konfrontationen mit Passanten müssen allgemein vermieden werden.
- Die Verkehrsordnung ist während einer Veranstaltung einzuhalten.
- Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich.
- Sollte Bindungssache in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben, oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, kann Bindungssache eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
§4 Vergütung
- Die Gebühr für Veranstaltungen ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
- Für die Teilnahme am Gruppentraining gibt Bindungssache 10er Karten heraus. Die Karten berechtigen gegen Vorlage im Original in der aufgedruckten Anzahl zur Teilnahme an dem von Bindungssache angebotenen Gruppentraining, soweit noch Plätze frei sind. Die Karten sind beschränkt auf den Inhaber und dessen Hund. Die Karten sind nicht übertragbar. Es gelten die aufgedruckten Kartenbedingungen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stunden einzeln zu bezahlen und von dem Gebrauch einer 10er Karte abzusehen.
- Eine 10er Karte ist zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Eine volle oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Kartenpreises bei unterbliebener rechtzeitiger Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Bindungssache besteht nicht.
- Die Bezahlung von Einzelstunden oder 10er Karten erfolgt zu Beginn der jeweils ersten Trainingsstunde.
- Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis.
§5 Leistungshindernisse
- Bindungssache händigt mit der Anmeldebestätigung einen Zeitplan für die Gruppenstunden / Veranstaltungen aus. Dieser ist unbedingt einzuhalten.
- Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht, wird dieser in Rechnung gestellt, das Nachholen dieses Termins ist ausgeschlossen.
- Verspätungen eines Teilnehmers/Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Teilnehmer/Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.
- Eine Absage eines oder mehrerer vereinbarten Termine kann sowohl durch den Kunden als auch durch Bindungssache aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere im Falle der Erkrankung. Allgemein schlechtes Wetter stellt keinen wichtigen Grund dar. Liegt ein wichtiger Grund zur Absage vereinbarter Termine vor, ist der jeweils andere Vertragspartner hiervon unverzüglich zu informieren. Wird ein laufender Kurs / eine laufende Schulungseinheit aus wichtigem Grund abgesagt, wird die Kursgebühr zeitanteilig zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn der wichtige Grund ausschließlich auf einem Verschulden des Kunden beruht.
- Bei regulären Trainingsstunden (Gruppentraining) ist die Absage bis spätestens 24 Stunden vor Beginn Bindungssache zu melden. Bei Unterschreitung der 24 Stunden wird die Trainingsstunde voll berechnet.
- Veranstaltungen: Der Teilnehmer kann vor Beginn eines Kurses oder einer Veranstaltung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Bindungssache. Seminaranmeldungen können bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist bis zum Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50 % des Teilnahmepreises fällig. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, jedoch muss der Veranstalter einem Tausch oder eine Weitergabe des Platzes zustimmen.
- Werden Teilnehmer vom Training aufgrund ihres Verhaltens ausgeschlossen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
- Bindungssache behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, sich entgegen der geltenden Tierschutzgesetze verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.
- Bindungssache behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
§6 Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung von Hundeschule Bindungssache oder Laura Baierlein persönlich übernommen. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt wurden. Gerade hinsichtlich mitgebrachter Hunde wird ausdrücklicher darauf hingewiesen, dass für diese eine Haftpflichtversicherung sowie vollständiger Impfschutz bestehen muss. Der Hundehalter haftet selbst für Sach- und Personenschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstanden sind.
- Für die körperliche Eignung (auch des Hundes) zu den Veranstaltungen von Hundeschule Bindungssache haftet der Kunde.
- Kinder unter 16 Jahren ist die Teilnehme nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eines Risiko der Eltern.
- Begleitpersonen der Teilnehmer sind euch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
§7 Copyright
Alle von Bindungssache erstellten Texte, hierzu gehören z.B. Informationsblätter zu theoretischen Schulungen usw., unterliegen dem Copyright und dürfen nicht vervielfältigt, oder an Dritte weitergegeben werden.
§8 Kleinunternehmerstatus
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher nicht aus.
§9 Schlussbestimmung
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.